Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaft nach SGB XI (Pflegeversicherung)
- Kleine Morgen/ Abendtoilette
- Große Morgen/ Abendtoilette
- Große Morgen/ Abendtoilette mit Vollbad
- häusliche Betreuung
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Lagern/Betten
- Mobilisation
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
- Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- Beheizen der Wohnung (nur bei Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl)
- Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
- Reinigung der Wohnung (Grundreinigung)
- Reinigen der Wohnung (Unterhaltsreinigung)
- Waschen der Wäsche und Kleidung
- Bügeln
- Einkaufen
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit (nicht Essen auf Rädern)
- Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
- Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Erstbesuch
- Hausbesuchspauschale
Die Hausbesuchspauschale ist über die Kassen bis zu dreimal abrechenbar. Darüber hinausgehende Hausbesuche werden privat in Rechnung gestellt.